Wenn CDU-Regierungsmitglieder von einem Verfassungsreferendum reden, hat das nichts mit der  Einführung des Bundesweiten Volksentscheids zu tun.

Im Nachrichtenmagazin Der Spiegel (Nr. 26 / 26.06.2012) äußerte Bundesfinanzminister Schäuble für viele überraschend die Meinung, ein Volksentscheid könne schneller kommen, als er noch vor wenigen Monaten gedacht hätte. Um diese Aussage einordnen zu können, ist es hilfreich, den Zusammenhang kurz darzustellen. Am Ende führt die Bewertung dieser Aussage – nach heutigem Stand – zu folgender Schlussfolgerung: Schäuble spricht sich keineswegs für die Einführung des Bundesweiten Volksentscheids über Sachfragen aus.
Gegen Volksentscheide, die auch von Bürgern veranlasst werden könnten, hat sich die CDU-Führung immer eindeutig positioniert. Schäuble spricht vielmehr von einem Verfassungsreferendum. Dieses wäre ein einmaliges Ereignis und es wäre sogar zu befürchten, dass ein solches Referendum im Falle des Erfolges dem langfristigen Verhindern direktdemokratischer Mitbestimmung den Weg ebnen würde.

In dem Interview äußert sich Bundesfinanzminister Schäuble zur Zukunft Europas und des Euros und zur Übertragung weiterer nationalstaatlicher Rechte an die EU. Er spricht sich für einen sehr weitreichenden Ausbau der politischen Union in Europa, insbesondere in der Finanz und Wirtschaftspolitik aus.¹
Schäuble denkt an die Einrichtung einer europäischen Regierung, die mit einer möglichst hohen demokratischen Legitimation ausgestattet werden soll. Er ist sich bewusst, dass ein so weitreichender Ausbau der Europäischen Union, nur durch ein Referendum legitimiert werden könnte. Dies entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das für den Fall der Abtretung weiterer nationalstaatlicher Rechte an die EU ein Verfassungsreferendum nach Artikel 146 des Grundgesetzes fordert. Dort steht zur Geltungsdauer des Grundgesetztes: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Es handelt sich bei dem von Schäuble angesprochenen Referendum, um einen Fall, in dem das Grundgesetz von Anfang an einen Volksentscheid vorgesehen hatte. Viele sahen die Zeit für ein Verfassungsreferendum bereits im Jahr der Wiedervereinigung 1990 gekommen. Die damalige CDU-geführte Regierung wollte ein solches Referendum vermeiden und so wurde die Wiedervereinigung als „Beitritt“ der ostdeutschen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgegeben.
Wir können zur Zeit nur darüber spekulieren, ob Schäuble und andere Regierungsmitlieder ein solches Referendum zur Zeit tatsächlich für erstrebenswert halten. Aus unserer Sicht, wären aber die Gefahren eines solchen Vorgehens zu diesem Zeitpunkt der akuten wirtschaftlichen Krise Europas mit großen Gefahren verbunden. Obwohl die wirtschaftliche Krise, große und berechtigte Ängste hervorruft, ist es wichtig, auch den Zustand der Demokratie in Europa im Auge zu behalten:
In keinem Land der EU sind heute Entscheidungen der Bürger über Sachfragen so wie in der Schweiz eine gängige Praxis, in einigen Ländern wie Frankreich, Österreich, Italien oder Griechenland gibt es die Möglichkeit unter bestimmten Umständen Gesetze dem Volk zum Referendum vorzulegen. Die Möglichkeit, dass BürgerInnen, von sich aus Gesetzesinitiativen per Volksinitiative bzw. Volksbegehren zur Abstimmung bringen, besteht in diesen Ländern ebenso wenig wie in Deutschland.
Somit bestünde die Wahrscheinlichkeit, dass mit einer weiteren Verlagerung der Souveränität nach Europa der Einfluss der Bürger auf staatliches Handeln weiter verringert würde, da sich die Entscheidungsträger noch weiter entfernen.
Wir sprechen uns mit dieser kritischen Sicht keineswegs gegen eine weitere europäische Integration aus. Wir sind allerdings der Ansicht, dass die Einführung von Volksentscheiden über Sachfragen, also ein Ausbau der direkten Bürgerbeteiligung auf Bundesebene der erste Schritt sein muss – bevor wir uns dazu drängen lassen durch ein Referendum, eine zentrale europäische Regierung zu installieren.

 

¹Er spricht unter anderem von einem europäischen Finanzminister mit Vetorecht gegenüber nationalen Haushalten sowie einem entweder durch das EU-Parlament oder direkt durch die europäischen Bürger gewählten Präsidenten der EU-Kommission.

 

 

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