Der Bundesweite Volksentscheid ist das uneingelöste Versprechen des Grundgesetzes:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt." [Art. 20 (2)].
Alle Versuche, dieses Versprechen einzulösen, sind am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert.(Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien) Anders als in anderen europäischen Ländern dürfen die Bürger Deutschlands über Sachfragen nicht direkt entscheiden.
Wir denken es ist höchste Zeit, unsere Demokratie zu stärken und dieses Versprechen nach über 60 Jahren endlich wahr werden zu lassen.
Im Vorfeld der nächsten Bundestagswahl wollen wir den bis heute ausstehenden Bundesweiten Volksentscheid ins öffentliche Bewusstsein bringen. Um die Wählerinnen und Wähler darauf aufmerksam zu machen, soll ein einfacher, aber prägnanter Satz genügen: SEIT ÜBER 60 JAHREN VERHINDERT DIE CDU DEN BUNDESWEITEN VOLKSENTSCHEID! Diesen einfachen, prägnanten Satz wollen wir auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen publizieren, um endlich in die öffentliche Debatte über diesen in vielerlei Hinsicht fatalen Missstand einzusteigen. Wir wollen den Bundesweiten Volksentscheid zu einem Wahlkampfthema machen.
Es erscheint uns dabei wichtig, diesen Satz in seiner Einfachheit wirken zu lassen. Die schlichte Feststellung des Tatbestandes stellt die Ausgangslage im Ringen um den Bundesweiten Volksentscheid treffend dar und die Wahlbürger sind dazu aufgerufen, daraus ihre eigenen Konsequenzen zu ziehen.

Natürlich sind wir dazu bereit, unsere Sichtweise der Situation, die der Satz wiedergibt, zu erläutern und die Konsequenzen, die sich unserer Überzeugung nach daraus ergeben.
Der Volksentscheid ist ein überparteiliches Anliegen. Warum gehört er in den Wahlkampf?
Im Unterschied zur Situation in den Bundesländern, die alle Regelungen für landesweite Volksentscheide vorsehen, gibt es auf der Bundesebene bisher keine gesetzliche Möglichkeit, über Sachfragen zu entscheiden. Daraus ergibt sich, dass auch die Einführung des Bundesweiten Volksentscheids nur vom Parlament verabschiedet werden kann. Ein Volksentscheid über den Volksentscheid, wie er auf Länderebene schon mehrfach erfolgreich durchgeführt wurde, ist auf Bundesebene nicht möglich.
Nur das Parlament kann den Bundesweiten Volksentscheid einführen.
Da es nach überwiegender Meinung von Juristen notwendig sein wird, die Einführung des Bundesweiten Volksentscheids im Grundgesetz zu verankern, braucht es dazu eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Wenn wir also die Einführung des Bundesweiten Volksentscheids endlich erreichen wollen, dann können wir erfolgversprechend nur auf der politischen Ebene Einfluss nehmen. Es gibt einen einzigen Moment im Zyklus der repräsentativen Demokratie, in dem die Bürger von ihrem Entscheidungsrecht Gebrauch machen können. Dieser Moment ist die Bundestagswahl.

Richtet sich die Aktion gegen die CDU?
Wenn die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, wenn die CDU auf Bundesebene ihre Ablehnung des Bundesweiten Volksentscheids beibehält, dann kann er nur eingeführt werden, wenn CDU/CSU über weniger als ein Drittel der Abgeordneten im Bundestag verfügen.
Aus diesem Grund richtet sich diese Kampagne nicht grundsätzlich gegen die CDU, sondern es handelt sich nur darum, die Bevölkerung darüber zu informieren,  wer unter den gegenwärtigen Gegebenheiten die Einführung des Bundeweiten Volksentscheides vor allem verhindert.  Sollte die CDU/CSU auf Bundesebene Ihre Haltung ändern und zum Beispiel durch eine Gesetzesinitiative glaubwürdig sich für den Bundesweiten Volksentscheid einsetzen, würde diese Kampagne sofort eingestellt werden. Festzuhalten bleibt: Die Einführung des Bundesweiten Volksentscheides ist von überparteilichem Bürgerinteresse und diesem überparteilichen Bürgerinteresse widersetzt sich seit über 60 Jahren aufs vehementeste die CDU/CSU Fraktion!

 

 

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